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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hagenah Unternehmensberatungs GmbH
Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hagenah Unternehmensberatungs GmbH, Bachtwiete 1, 21073 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs-, Vermietungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuell vereinbarten Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist nicht Bestandteil des Leistungsangebots.

Bei Vermietung und Leasing elektronischer Geräte und Software sowie bei Wartungsleistungen gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Miet- bzw. Wartungsbedingungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Tagessätze bzw. Stundensätze des Auftragnehmers.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 6 Leistungszeit und Verzug

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung verbindlicher Termine setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderen unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignissen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Auf Wunsch des Auftraggebers schließen die Parteien vor Beginn der Leistungserbringung eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hagenah Unternehmensberatungs GmbH

Hagenah Unternehmensberatungs GmbH
Bachtwiete 1
21073 Hamburg
office@hagenah-beratung.de

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